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   BVerwG, 27.10.2008 - 8 B 87.08 (8 B 35.08)   

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https://dejure.org/2008,25577
BVerwG, 27.10.2008 - 8 B 87.08 (8 B 35.08) (https://dejure.org/2008,25577)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2008 - 8 B 87.08 (8 B 35.08) (https://dejure.org/2008,25577)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 8 B 87.08 (8 B 35.08) (https://dejure.org/2008,25577)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.09.2008 - 8 B 35.08

    Verfassungskonforme Anwendung des Vermögensgesetzes i.F. eines von

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 8 B 87.08
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss vom 2. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - BVerwG 8 B 87.08 - juris Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn;

    Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. anerkannt bei einem Planfeststellungsbeschluß der Deutschen Bundesbahn, der zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung und einer eindeutigen Erweiterung der bisherigen Pflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger führte (BVerwG, Urt. v. 11.5. 1984 - 4 C 83.80 -, DÖV 1985, 113/114), sowie wenn es gilt, grundlegende Veränderungen des örtlichen Gepräges - etwa des Stadtbildes - oder der örtlichen Strukturen abzuwenden (VGH München, Urt. v. 23.4. 1985 - 8 B 83 A.3018 -, DÖV 1986, 112, 114, und Urt. v. 6.6. 1989 - 8 B 87.08 -, NUR 1990, 376, 377; vgl. ergänzend: Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, RdNr. 334/335).
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